Häufig gestellte Fragen (FAQs)
Wir haben für Sie die häufig gestellten Fragen rund um das Thema Carsharing und Versicherung zusammengefasst.
Wir ergänzen die Liste laufend auf Basis von Nutzerfragen.
Ihre Frage ist nicht dabei? Dann schreiben Sie uns gerne!
Alle Carsharing-Autos in Deutschland haben eine Kfz-Haftpflichtversicherung, die Schäden an fremden Gegenständen und Personen abdeckt. Außerdem haben alle Fahrzeuge eine Kasko-Versicherung für Schäden am Carsharing-Fahrzeug selbst. Allerdings zahlt diese Kasko-Versicherung bei keinem der Anbieter standardmäßig die vollen Schadenskosten und hat auch sonst allerlei Ausnahmen, siehe unser großer Vergleich der Carsharing-Anbieter.
Unter Selbstbeteiligung / Selbstbehalt versteht man bei Versicherungen den Eigenanteil, den Versicherte bei Schäden selbst zahlen müssen. Das bedeutet, die Schadenskosten müssen Sie bis zum festgelegten Wert selbst zahlen; der Selbstbehalt stellt also Ihr maximales Kostenrisiko da. Jeden Euro, den die Unfallkosten den Selbstbeteiligungsbetrag übersteigen, zahlt die Versicherung.
Beim Carsharing gibt es eine Selbstbeteiligung nur für die Kasko-Versicherung; für die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Selbstbeteiligung gesetzlich ausgeschlossen. Durch eine separate Carsharing-Versicherung lässt sich der Selbstbehalt auf Null senken.
Die Deckungssumme (auch “Versicherungssumme”) ist der maximale Betrag, den die Versicherung bei Schäden zahlt. Übersteigen die Kosten die Deckungssumme, muss der Versicherte jeden Euro über der Deckungssumme selbst zahlen.
Für die Kfz-Haftpflichtversicherung sind gesetzliche Mindestwerte für die Versicherungssumme festgelegt: Für Personenschäden 7,5 Mio. Euro, für Sachschäden 1,1 Mio. Euro.
Die Teilkasko-Versicherung übernimmt Schäden am Auto durch Fremdeinwirkung, beispielsweise Hagelschäden, Diebstahl, Steinschlag und Wildunfälle. Die Vollkasko-Versicherung enthält alle Leistungen der Teilkasko und zahlt zusätzlich Schäden an Ihrem Auto, die Sie selbst verursacht haben, beispielsweise durch einen Unfall. Der genaue Leistungsumfang hängt von der Versicherungspolice ab.
Alle Carsharing-Anbieter in Deutschland bieten eine Vollkasko-Versicherung, allerdings mit Selbstbeteiligung an den Schadenskosten, siehe Vergleich der Carsharing-Anbieter in Deutschland.
Um es kurz zu machen: Nein. Ihre Kfz-Versicherung gilt nur für Ihr privates Auto und nicht für Mietwagen und Carsharing. Ausnahmen sind uns keine bekannt.
Grobe Fahrlässigkeit bedeutet im Versicherungsjargon die Verletzung wichtiger Regeln oder offensichtlicher Sorgfaltspflichten. Beim Autofahren bedeutet das je nach Auslegung durch die Versicherung zum Beispiel: Hohe Geschwindigkeitsüberschreitungen, Handynutzung, Rotlichtverstöße und Alkoholeinfluss.
Die Vollkasko/Kasko-Versicherung kann ihre Zahlung bei grober Fahrlässigkeit kürzen, abhängig von der Schwere. Die Kfz-Haftpflichtversicherung muss in voller Höhe zahlen, kann aber vom Versicherungsnehmer eine teilweise Erstattung fordern (“Regresspflicht”). Beim Carsharing können Nutzer sich gegen die Regresspflicht schützen, indem sie eine separate Carsharing-Versicherung abschließen, die Regressansprüche abdeckt, siehe Vergleich der separaten Carsharing-Versicherungen.
In den meisten Fällen zahlen die Kasko- und Kfz-Haftpflichtversicherung des Carsharing-Anbieters nicht die Abschlepp- und Verwaltungskosten, die der Anbieter zur Schadensabwicklung erhebt. Nur die reinen Reparaturkosten werden übernommen.
Wer auch diese Gebühren abdecken möchte, greift am besten zu einer Carsharing-Zusatzversicherung, siehe Vergleich der separaten Carsharing-Versicherungen.
Wenn Sie mit einem geliehenen E-Roller unterwegs sind, hat der Anbieter eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Das ist gesetzlich vorgeschrieben. Schäden, die Sie anderen Personen oder Gegenständen zufügen, zahlt die Haftpflichtversicherung. Ausnahmen und mögliche Regressforderungen bei grober Fahrlässigkeit finden Sie in unserem dazugehörigen Artikel.
Anders sieht es bei geliehenen Fahrrädern aus: Hier besteht keine gesetzliche Pflicht für die Verleiher, eine Versicherung abzuschließen. Was das für Sie bedeutet und welche Leihfahrrad-Anbieter trotzdem eine Versicherung abschließen, erfahren Sie in unserer Recherche zu Versicherung bei Leihsystem.